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Ärger vermeiden
Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung! Abmeldungen müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen. Die KVHS muss Mahnungen verschicken
- wenn die Gebühr nicht bezahlt wird,
- wenn bei der Abmeldung die Teilnahmebedingungen
nicht beachtet wurden.
Auskunft
Für Kurse in den örtlichen Einrichtungen jeweils bei der örtlichen Leitung. Für Kurse, deren Kurs-Nummer mit 00.., 12.., 13.., 14.., 15.., 18.. beginnt, bei der Geschäftsstelle der KVHS.
Wie geht es nach der Anmeldung weiter?
Eine schriftliche Bestätigung Ihrer Anmeldung erfolgt nur für Kurse deren Kurs-Nummer mit 00.., 12.., 13.., 14.., 15.., 18.. beginnt. Ansonsten gilt Ihre Anmeldung als angenommen, wenn Sie nichts von uns hören. Sollte die Veranstaltung ausgebucht sein oder ausfallen, werden Sie benachrichtigt.
Teilnahmebedingungen
Anmeldung
Mit der Anmeldung und ihrer Annahme durch die Kultur-Akademie-Saarlouis, Betriebszweig Kreisvolkshochschule (KVHS), kommt zwischen dem Teilnehmer/der Teilnehmerin und der KVHS ein Vertrag zu Stande. Die Zahlungspflicht zur Kursgebühr entsteht mit der schriftlichen Anmeldung bzw. der Teilnahme an der Veranstaltung. Für Studienreisen und Wochenendveranstaltungen gelten weiter gehende Bedingungen.
Schnupperabend
Für Kursveranstaltungen, die sich über mehr als 5 Wochen erstrecken, können zur Information TeilnehmerInnen auf Antrag an maximal 1 Kurstag teilnehmen, ohne dass die Zahlungspflicht entsteht (sofern die schriftliche Anmeldung unterbleibt). Ansonsten ist das volle Entgelt für den Kurs zu entrichten.
SeiteneinsteigerInnen
Personen, die sich zu Veranstaltungen mit mehr als 5 Terminen anmelden, die bereits begonnen haben, zahlen, soweit nicht mehr als ein Drittel der Termine verstrichen sind, das volle Entgelt ansonsten 2/3 des Entgelts.
Rücktritt/Abmeldung
Für Seminare ist ein Rücktritt bis zum Anmeldeschluss (i.d.R. 14 Tage vor Seminarbeginn) möglich, später nur, wenn ein/e Ersatzteilnehmer/in gestellt wird. Der Rücktritt muss schriftlich gegenüber der KVHS-Geschäftsstelle, Kaiser-Wilhelm-Str. 4-6, 66740 Saarlouis, erklärt werden.
Gebührenermäßigung
Gebührenermäßigung kann nur gewährt werden für Veranstaltungen, die im Programmheft mit ermäßigtem Betrag ausgewiesen sind. Die Ermäßigung beträgt 20%. Der ermäßigte Betrag gilt auf schriftlichen Antrag, der bei der Anmeldung zu stellen ist, für nachfolgenden Personenkreis:
SchülerInnen, StudentInnen, Auszubildende, BezieherInnen von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Sozialhilfe, Grundwehr- und Zivildienstleistende, schwer Behinderte (ab 80 %) gegen Vorlage der entsprechenden Nachweise. Sind mehrere Ermäßigungstatbestände nebeneinander erfüllt, wird das Teilnehmerentgelt nur einmal ermäßigt.
Ein nachträglicher Ermäßigungsantrag wird nicht mehr berücksichtigt.
Entgelterstattung
Entgelte werden bis zum Ende eines Arbeitsabschnittes zurückerstattet
a) in voller Höhe, wenn eine angekündigte Veranstaltung abgesagt werden muss,
b) anteilmäßig, wenn mindestens ein Fünftel der vorgesehenen Veranstaltungsabschnitte - aus Gründen, die die KVHS zu vertreten hat - ausfällt
c) in Höhe des halben Entgelts, wenn in der ersten Hälfte eines Kurses mit mindestens 5 Terminen ein/e TeilnehmerIn auf Grund längerer Krankheit oder Wohnortwechsels nicht in der Lage ist, weiter an einer Veranstaltung teilzunehmen (nur gegen Nachweis). Weiter gehende Ansprüche gegen die KVHS sind ausgeschlossen.
Bescheinigungen
Die KVHS erhebt eine Verwaltungsgebühr für
1. Erstellen oder Zusenden von Duplikaten der Anmeldebestätigung (1,50 €)
2. Bescheinigungen auf Wunsch von TeilnehmerInnen (2,60 €)
3. sonstige Leistungen analog der Entgeltordnung des Landkreises Saarlouis
MindestteilnehmerInnenzahl
Für die Durchführung einer geplanten Veranstaltung ist eine Mindestzahl von Teilnehmern/Teilnehmerinnen erforderlich. Haben sich zu einem Kurs weniger Teilnehmer/Teilnehmerinnen angemeldet, kann die KVHS den Kurs ausfallen lassen, mit einem anderen Kurs zusammenlegen oder im Einvernehmen aller Teilnehmer/Teilnehmerinnen ein entsprechendes höheres Teilnehmerentgelt verlangen.
Haftung
Die KVHS übernimmt keinerlei Haftung gegenüber TeilnehmerInnen aller Veranstaltungen, insbesondere nicht für Unfälle und Abhandenkommen von Gegenständen. Bei allen Reisen tritt die KVHS nur als Vermittler auf und haftet folglich nicht für Schäden jeglicher Art. Unterrichtsmaterialien und Lehrwerke sind - falls nicht anders angegeben - nicht im Kursentgelt enthalten. Die vollständigen Teilnahmebedingungen können in der Geschäftsstelle bzw. bei den örtlichen LeiterInnen eingesehen werden.
Hinweis zur Bildungsfreistellung
Das Saarländische Weiterbildungs- und Bildungsfreistellungsgesetz (SWBG) ist seit dem 01.01.2004 im Bereich der Bildungsfreistellung neu geregelt. Der Anspruch auf entgeltliche Freistellung für Bildungszwecke umfasst die Hälfte der Dauer der anerkannten Bildungsveranstaltung, höchstens 3 Arbeitstage innerhalb des Kalenderjahres, unter der Bedingung, dass der Arbeitnehmer im gleichen Umfang arbeitsfreie Zeit einbringt. Beispiel: Dauert die Weiterbildungsveranstaltung insgesamt 5 Tage, wird der Arbeitnehmer 2,5 Tage entgeltlich freigestellt und muss 2,5 Tage arbeitsfreie Zeit einbringen. Der Antrag auf Bildungsfreistellung muss beim Arbeitgeber künftig spätestens 8 (bislang 6) Wochen vor Beginn gestellt werden. Der Arbeitgeber muss spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eine Rückmeldung geben. Ihre Anmeldung ist für uns verbindlich. Klären Sie deshalb bitte die Beantragung beim Arbeitgeber vor der Anmeldung ab.
Bildung auf Bestellung
Wir organisieren für Sie speziell auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtete Kurse und Seminare, z.B. Sprachkurse: Wirtschaftsenglisch oder Wirtschaftsfranzösisch, Technisches Englisch, Englisch für die Gastronomie, Kompaktkurse, Sprachkurse in anderen Sprachen, EDV-Kurse aller Fachgebiete.