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Ehrenamt
Ehrensache
Richtlinien für die Vergabe
Ehrenamtskarte im Landkreis Saarlouis der Ehrenamtskarte
Ein Dankeschön für außergewöhnliches ehrenamtliches Engagement
Die Ehrenamtskarte kann erhalten, wer
» sich mindestens fünf Stunden pro Woche oder 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagiert
Die saarländische Ehrenamtskarte ist ein Zeichen der Anerkennung für alle, die sich für das Gemeinwohl in besonderer
und
» mindestens zwei Jahre ununterbrochen im Landkreis Merzig-Wadern, im Landkreis Neunkirchen, im Land-
Weise einsetzen. Zusätzlich erhalten Sie die SaarlandCard. Mit dieser entdecken Sie weitere schöne, aufregende, unge-
kreis St. Wendel oder im Regionalverband Saarbrücken ehrenamtlich tätig ist
wöhnliche und spannende Attraktionen im Saarland und über die Grenzen hinaus (www.urlaub.saarland/Reisefuehrer/
und
Saarland-Card). » für sein ehrenamtliches Engagement kein regelmäßiges Entgelt oder Honorar erhält (Erstattung von Ausla-
gen, z.B. Fahrt- und Sachkosten, ist zulässig)
und
Voraussetzungen für den Erhalt der Ehrenamtskarte » sich in einer Organisation, einem Verein, einer Initiative, einer Selbsthilfegruppe oder als Einzelperson
(z.B. Nachbarschaftshilfe, Senioren- und Behindertenbetreuung etc.) engagiert.
Die saarländische Ehrenamtskarte erhält, wer (Alle vorgenannten Kriterien müssen erfüllt sein)
-sich mindestens fünf Stunden pro Woche oder 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagiert
Vorschlags- und Vergabeverfahren:
-mindestens zwei Jahre ununterbrochen im Landkreis ehrenamtlich tätig ist
» Um die Ehrenamtskarte zu erhalten, muss diese schriftlich beantragt werden. Antragsberechtigt ist jede
natürliche Person, die sich ehrenamtlich engagiert und die o.g. Voraussetzungen erfüllt. Das entspre-
-für sein ehrenamtliches Engagement kein Entgelt oder Honorar erhält
chende Antragsformular befindet sich auf der Innenseite des Informationsflyers oder im Internet unter
www.ehrenamt.saarland.de.
-oder Inhaber der „Juleica“ ist. (Jugendleitercard) » Das Antragsformular ist mit den persönlichen Angaben auszufüllen und zu unterschreiben. Mit der Un-
terschrift bestätigt der Antragsteller die Einhaltung der Richtlinien. Eine Bestätigung der ehrenamtlichen
Leistungen erfolgt durch den jeweiligen Organisations-/oder Vereinsvorsitzenden. Stellt der Vorsitzende
Vergünstigungen für Karteninhaber: Unter folgendem Link finden sie alle Akzeptanzpartner und Vergünstigungen, die
selbst einen Antrag, ist dieser vom stellvertretenden Vorsitzenden zu bestätigen. Bei freien Initiativen oder
Einzelpersonen kann dies auch durch örtliche „Vertrauenspersonen“ (Ortsvorsteher, Pfarrer) erfolgen. Eine
Sie mit der Ehrenamtskarte erhalten: www.saarland.de/98406.htm
Gegenzeichnung der Anträge erfolgt durch den/die zuständige Oberbürgermeister (-in) bzw. Bürgermeister
(-in). Diese Befugnis kann auch auf die Ortsvorsteher/-innen übertragen werden.
» Das Antragsformular ist an den Landkreis/Regionalverband zu übersenden. Dieser behält sich eine Prüfung
der Angaben vor. Die Bearbeitung der Anträge und die Ausgabe der Ehrenamtskarte erfolgt durch den Land-
Antrag für den Erhalt der Ehrenamtskarte: www.saarland.de/SID-BD39BE87-17CB0D4E/98408.htm
kreis/Regionalverband.
Weitere Informationen erhalten Sie von: » Wenn die vorgeschlagene Person für mehrere Organisationen tätig ist, muss jede Organisation ein eigenes
Formular ausfüllen. Diese sind dann gemeinsam beim Landkreis/Regionalverband einzureichen. Es wird
dann die Summe der angegebenen Stunden berücksichtigt.
Barbara Mohr
Christine Ney » Die Karte wird in dem Landkreis/Regionalverband beantragt, in dem das ehrenamtliche Engagement statt-
Amtsleiterin: findet. Amt für soziale Dienste und Einrichtungen
» Bei einem Engagement auf Landesebene bestätigen die Spitzen der Dach- oder Landesverbände das ehren-
Amt für soziale Dienste und Einrichtungen amtliche Engagement. Eine Gegenzeichnung erfolgt durch den/die (Ober-)Bürgermeister/-in der Wohnsitz-
Leiterin: Servicestelle Ehrenamt
gemeinde.
Telefon: 06831 444-239 Telefon: 06831 444-251
E-Mail: barbara-mohr@kreis-saarlouis.de
E-Mail: christine-ney@kreis-saarlouis.de Gültigkeit und Übertragbarkeit der Ehrenamtskarte:
» Die Gültigkeitsdauer der Ehrenamtskarte beträgt zwei Jahre. Auf Antrag und bei Vorliegen der entsprechen-
den Voraussetzungen kann die Ehrenamtskarte verlängert werden.
» Die Ehrenamtskarte ist landesweit gültig.
» Die Ehrenamtskarte ist nicht übertragbar und nur mit Lichtbild und persönlicher Unterschrift gültig.
» Auf Antrag (Nachweis) erhalten Inhaberinnen und Inhaber der „Juleica“ die Ehrenamtskarte ebenfalls.
Amtliches Dillinger Reisebüro GmbH
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Tel: 06831/9873-0
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